Fakten zur Promillediskussion
Die Absenkung der Promillegrenze im Straßenverkehr ist ein aktuelles Thema in der Presse. Verschiedene Vertreter von Verkehrsverbänden und der Politik fordern generell 0-Promille im Straßenverkehr, um alkoholbedingte Unfälle zu verhindern und berufen sich dabei auf die positive Entwicklung der Unfallzahlen, die maßgeblich auf vorangegangene Absenkungen zurückgeführt werden.
Wenngleich die deutschen Brauer für einen Verzicht von Alkohol im Straßenverkehr einstehen und sich diesbezüglich um die Intensivierung von Aufklärung und Prävention aussprechen, fordern sie zugleich eine sachliche Diskussion, die beweisbasiert geführt wird. Durch die Kampagne „Don‚t drink and drive“ - übrigens die älteste deutsche Fahrsicherheitskampagne -, die von allen Spitzenverbänden der Alkoholwirtschaft unterstützt wird, setzen sie sich diesbezüglich deutschlandweit ein. Aus Sicht der deutschen Brauer ist aus folgenden Fakten eine weitere Senkung der Promillegrenze nicht zielführend, um alkoholbedingte Unfälle im Straßenverkehr effektiv zu verhindern:
- In den letzten 35 Jahren sind die so genannten Alkoholunfälle mit Personenschäden um 66% zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Zahl der „normalen“ Unfälle nur um 17% gesunken. Die Zahl der allgemeinen Unfälle hat sich im Jahr 2009 um 0,9% auf 2.313.453[1] erhöht.
- Die Zahl der Beteiligten an Unfällen mit Personenschäden ist im selben Zeitraum hingegen um 3,4% auf 595.702[2] und die der alkoholisierten Beteiligten um 11,1% auf 17.658[3] gesunken. Damit wird der Trend fortgesetzt, dass der Anteil dieser Unfallart seit Jahren überproportional sinkt, ohne dass es dafür regulativer Impulse bedarf.
- Bei der Betrachtung der sinkenden Zahl der Unfälle alkoholisierter junger Fahrer nach Einführung der Null-Promille-Grenze, ist festzuhalten, dass parallel dazu auch die Gesamtzahl aller Fahrunfälle ohne Alkoholeinfluss sank. Das deutet darauf hin, dass die Rückgänge anderen Faktoren als dem Alkoholverbot zuzuordnen sind.
- Die gesetzliche Absenkung von 0,8-Promille auf 0,5-Promille in den Jahren 1998/99 und 2001/02 hat in Folge zu keiner außergewöhnlichen Absenkung der Unfallzahlen geführt. Die folgende Abbildung zeigt, dass die alkoholbedingten Unfälle über den Zeitraum von 1995 bis einschließlich 2008 relativ gleichmäßig gesunken sind. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend auch ohne Regulierung fortsetzt.
- Insgesamt waren im Jahr 2009 deutschlandweit 824[4] Verkehrsteilnehmer an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt, bei dem der Alkoholwert innerhalb der derzeit gültigen Promillegrenze von 0,5-Promille lag. Das sind lediglich 0,14% aller Unfallbeteiligten (595.702). Anders gesagt: Nicht einmal jeder 618. Verkehrsteilnehmer mit bis zu 0,5-Promille war in einen Unfall verwickelt.
- Daraus folgt, dass sich derzeit knapp 93% der alkoholisierten Unfallbeteiligten nicht an das bestehende Gesetz halten, d.h. bei Ihnen wurden im Anschluss an einen Unfall 0,5-Promille (BAK) oder mehr gemessen. Aufgrund dieser Tatsache wäre der einzige Effekt einer generellen Einführung der Null-Promille-Grenze nur, dass die Unfallbeteiligten, die einen BAK von unter 0,5 Promille aufweisen, dann strafrechtlich anders als jetzt behandelt würden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bei einer weiteren Absenkung der Promillegrenze eine überdurchschnittliche Verringerung der Gesamtunfälle und somit eine Verbesserung der Unfallstatistik unwahrscheinlich ist.
Berlin, 30. August 2010
[1] Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Reihe 7, 2009, S. 361
[2] Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Reihe 7, 2009, S. 151
[3] Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Reihe 7, 2009, S. 151
[4] Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Reihe 7, 2009, S. 153; ohne Fahranfänger; inkl. Fahranfänger: 948 Verkehrsteilnehmer














