Informationen zur verpflichtenden Unterweisung beim Umgang mit Getränkeschankanlagen
Der Gesetzgeber verpflichtet den Betreiber eines gastronomischen Objektes zur regelmäßigen Schulung und Unterweisung auf den Gebieten Arbeitsschutz und Hygiene. In diesem Dokument sind die wichtigsten Inhalte der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung dargestellt und erklärt, so dass der Betreiber diese auf einfache Weise mit dem Personal durchführen kann.
Schankanlagen Dokumentation
Die "Schankanlagen Dokumentation" ist eine Empfehlung des Deutschen Brauer-Bundes für Gastronomiebetriebe. Sie hilft den Gastronomen bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Hygiene der Getränkeschankanlage. Weiterhin können alle notwendigen Unterlagen z.B. Prüfprotokolle, Reinigungsnachweise, Bedienungsanleitungen, Serviceadressen und Unterweisungsnachweise abgelegt werden.
Neue rechtliche Grundlagen (FAQ)
Seit der Aufhebung der Getränkeschankanlagenverordnung gibt es keine einheitliche Regelung zum Schankanlagenrecht mehr, sondern es gelten viele unterschiedliche rechtliche Vorschriften. Wir haben die wichtigsten Forderungen, die von einem Betreiber einer Schankanlage gesetzlich zu erfüllen sind, in einer kurzen Form als Frage und Antwort dargestellt.
Rechtliche Grundlagen Getränkeschankanlagen
Auch im Bereich der Schankanlagen herrscht eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften. Auf der CD wurde, nach Themengebieten unterteilt, versucht, einen möglichst breiten Überblick darüber zu bieten. Die PDF-Dateien auf dieser CD-Rom fassen die aktuellen rechtlichen Grundlagen zum Thema Getränkeschanksanlagen zusammen. Dazu gehören die Pflichten des Betreibers, des Herstellers/Errichters und des Arbeitnehmers sowie die behördliche Überwachung. Hinzu kommt ein Glossar der Gesetze und Verordnungen.
Beispielhafte Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber bzw. Betreiber einer gastronomischen Einrichtung ist durch die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, für die Angestellten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Für sehr kleine Betriebe ist es auch möglich, die Hilfen von beispielsweise der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zu nutzen. Wir geben hier ein einfaches Beispiel von möglichen Gefährdungen und die Maßnahmen zur Minimierung dieser. Diese müssen dann noch an die betriebliche Situation angepasst, dokumentiert und die Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.















